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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dem ZVSHK bestätigt, dass SHK-Betriebe grundsätzlich zu den systemrelevanten Einrichtungen zählen, da ihre Arbeit zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z. B. Wasser- und Energieversorgung) notwendig ist. Damit gewinnen SHK-Betriebe Sicherheit vor allem bei Notdiensteinsätzen, etwa bei Reparaturmaßnahmen in Altenheimen oder Quarantänebereichen.