Die finanziellen Mittel des KfW-Investitionszuschussprogramms Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen“ für die Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden sind aufgrund der überwältigenden Nachfrage seit dem 22. Juli 2016 voll ausgeschöpft. Erhalten bleibt dagegen die Variante der Kreditförderung. Weiterhin möglich ist zudem die Zuschussförderung in diesem Programm für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie deren Kreditförderung.
Die Antragstellung für den Investitionszuschuss zu barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits zugesagte Mittel bleiben jedoch reserviert.
Bisher sind im Bundeshaushalt 2017 leider keine neuen KfW-Zuschussmittel für die Barrierereduzierung vorgesehen. Der ZVSHK will sich deshalb nach der Sommerpause, Anfang September, bei den zuständigen Haushaltspolitikern sowie den wohnungspolitischen Sprechern der Regierungsparteien für die Fortführung des Zuschusses stark machen.