Zu Beginn dieses Jahres ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. In den Rahmen der Basisförderung passen Klimaschutzmaßnahmen an Kompressions-Kälte- oder Kompressions-Klimaanlagen (einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme) sowie Sorptionskälteanlagen oder Sorptionsklimaanlagen. Je nach Art der Anlage gelten spezifische Leistungsober- und -untergrenzen.
Ebenso gibt es eine Bonusförderung, die sich erstrecken kann auf Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung (für Wärmespeicher), Kältespeicher mit Wärmeübertrager und Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager.
Das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt durch die Bewilligungsbehörde nach Prüfung des Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und etlichen weiteren einzureichenden Unterlagen besteht. Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt und endet am 31. Dezember 2019. Weitere Infos unter www.bafa.de).