Zum 1. Januar 2017 kommt der elektronische Lohnnachweis. Das hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mitgeteilt. Im Dezember erhalten Arbeitgeber ein Schreiben mit den Zugangsdaten zum digitalen Lohnnachweis, über den Unternehmen künftig Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten an die Unfallversicherung melden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. Den Beitrag berechnet die BG BAU als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anhand der Lohndaten, die das Unternehmen mit dem Lohnnachweis meldet. Bislang geschah das mittels Papierformular oder per Extranet der BG BAU. Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. Änderungsgesetz des Sozialgesetzbuchs IV, das der Deutsche Bundestag Ende 2014 verabschiedet hat. Der Vorteil: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun direkt mithilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. Das verringert den Aufwand und Fehler bei der Datenübertragung.
Doch bevor diese Software für den digitalen Lohnnachweis verwendet werden kann, müssen die Mitgliedsunternehmen einen automatisierten Abgleich der Unternehmensdaten aus dem Entgeltabrechnungs-Programm vornehmen. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekten Mitgliedsnummern und veranlagten Gefahrentarifstellen übermittelt werden. Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 müssen die Unternehmen den Lohnnachweis zusätzlich zum digitalen Verfahren in der bekannten Form als Papierausdruck oder über das Extranet abgeben. Für das Beitragsjahr 2018 erfolgt die Meldung ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis. Die Übergangsregelung mit dem Parallelverfahren soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird.