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BREXIT-KONSEQUENZ

SHK-Betriebe könnten betroffen sein

Sollten die Ausstiegsverhandlungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union bis Oktober ergebnislos verlaufen, könnte dies für manchen SHK-Betrieb unangenehme Folgen haben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rät Handwerksunternehmern, deren Unternehmen die britische Rechtsform Limited (Ltd.) angenommen haben, zu prüfen, ob sie z. B. in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wechseln können, da britische Unternehmensformen nach Regeln der Welthandelsorganisation WTO in Deutschland nicht mehr anerkannt würden.

Die WTO-Regeln würden nämlich automatisch dann ab April 2019 greifen, wenn in Kürze in den Brexit-Verhandlungen keine Einigung erzielt wird. Auch würde es vermutlich in etlichen weiteren Bereichen kompliziert. Dazu gehört beispielsweise der Datenverkehr: Sollte ein SHK-Betrieb einen Server in Großbritannien nutzen, könnte es dann aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht mehr möglich sein, vom EU-Gebiet aus dort noch persönliche Daten zu verwalten.

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