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BUNDESKARTELLAMT

Bußgelder im Sanitär-Kartell verhängt

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Millionen Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gegen neun Großhändler und einen persönlich Betroffenen aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche verhängt.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben.

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH, die Elmer GmbH, die Heinrich Schmidt GmbH, die J.W. Zander GmbH, die Kurt Pietsch GmbH, die Mosecker GmbH, die Otto Bechem GmbH, die Reinshagen & Schröder GmbH und die Wiedemann GmbH. Das Verfahren gegen die AGS Verlag AG, Münster, wird wegen Insolvenz des Unternehmens eingestellt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt.

Die Absprachen gehen auf die 1970er-Jahre zurück. Sie wurden von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet. Mittelständische Unternehmen verfügten seinerzeit noch nicht über die technischen Möglichkeiten, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Schon seit vielen Jahren ist diese technische Begründung aus den 1970er-Jahren jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder hat sich das Bundeskartellamt bußgeldmildernd davon leiten lassen, dass es sich um Unternehmen handelt, die im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen. Alle Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies hat gemäß der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt.