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Bundesumweltministerium

Legionellenverordnung verabschiedet

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Als Konsequenz aus einer Reihe von Legionellenausbrüchen stimmte das Kabinett der Bundesregierung am 22. März einer neuen Verordnung zu, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren, was Krankheitsfälle mit tödlichem Ausgang zur Folge haben kann.

Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Alle Anlagen mit Legionellenrisiko müssen fortan registriert werden. Dies ermöglicht es den lokalen Behörden, im Fall eines Legionellenausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Dadurch soll die Bildung hoher Legionellenkonzentrationen verhindert werden.

Eine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs ist nicht vorgesehen, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.