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Bundesverband für Wohnungslüftung

Mindestluftwechsel soll Bauvorschrift werden

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Neue Ziele: Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) hat sich eine technologieoffene Ausrichtung auf die Fahnen geschrieben. Er lädt zum 1. Juni 2017 alle an der Wohnungslüftung interessierten Fachleute und Hersteller zu einem runden Tisch nach Frankfurt/Main ein. Für künftige Aktivitäten hat sich der VfW u. a. zum Ziel gesetzt, einen Mindestluftwechsel erstmals als Bauvorschrift verpflichtend zu verankern. Dieser sollte für eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ausgelegt sein. Bislang wird der Mindestluftwechsel lediglich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) benannt, aber in keiner Verordnung genau definiert. Diese Mindestanforderung soll Planungen im Bereich von Wohnungslüftungsmaßnahmen spürbar vereinfachen, denn sie würde eine technologieoffene und damit größere Wahlfreiheit zwischen allen Optionen ermöglichen.

Der Bundesverband will künftig die gesamte Breite der Wohnungslüftungswirtschaft abbilden und Hersteller aller Lüftungslösungen sowie vor- und nachgelagerte Branchen in der Wertschöpfungskette wie Architekten, Planer und Handwerkern vertreten. Daher sollen sich alle Beteiligten an dem Runden Tisch treffen.

www.wohnungslueftung-ev.de