Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 kW leistenden Solarstromanlage.
Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 %. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. rät interessierten Verbrauchern zur Eile. Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 %. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. Im letzten Jahr waren die Fördermittel im Herbst erschöpft.
„Die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer PV-Anlage war noch nie so attraktiv. Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers kostet heute 40 % weniger als vor drei Jahren. Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger. Da wundert es nicht, dass sich immer mehr Verbraucher und Unternehmer mithilfe eines Speichers so unabhängig wie möglich machen wollen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar).
Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.
Weitere Informationen über Solarstromspeicher und die Fördermöglichkeiten sowie eine Handwerkersuche bietet das mit Unterstützung der Bundesregierung erstellte Internetportal
die-sonne-speichern.de