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bundesverband Wärmepumpe

Gebäudeenergiegesetz kommt (noch) nicht

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Das GEG (Gebäudeenergiegesetz), die angedachte Nachfolgeregelung von EnEV (Energiesparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), ist zunächst gescheitert, da die Große Koalition sich nicht darüber einigen konnte. Ein neues Gesetz kann nun frühestens im Sommer kommenden Jahres unter einer neuen Bundesregierung beschlossen werden. Laut EU-Recht müssen die neuen Vorgaben zur Energieeffizienz im Neubau spätestens 2019 (für öffentliche) bzw. 2021 (für private) Gebäude in Kraft treten. Als Begründung für die Vertagung wurde genannt, dass infolge der Energieeffizienzvorgaben keine oder nur noch teure Wohnungen gebaut werden könnten. Außerdem seien höhere Standards nicht mehr technologieoffen.

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) weist diese Argumente zurück. „Es ist überzeugend nachgewiesen worden, dass die Baukostensteigerung der Vergangenheit nur zu geringen Teilen auf die EnEV, vor allem aber auf gestiegene Grundstückspreise sowie Baunebenkosten zurückgehen,“ erläutert BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Dass die Effizienzvorgaben nicht von jeder Technologie bzw. jedem Brennstoff gleichermaßen erfüllt werden können, ist klar. Wir brauchen jedoch ambitionierte Vorgaben, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Die Unternehmen im Gebäudebereich brauchen außerdem dringend Planungssicherheit hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen künftig gelten sollen.“ Ferner sei nachgewiesen worden, dass höhere Standards durchaus wirtschaftlich seien. Der BWP hofft nun, dass eine neue Bundesregierung mehr Mut haben wird, die Energiewende im Gebäudebereich mit ambitionierten, flexibel erfüllbare Vorgaben voranzutreiben.

www.waermepumpe.de