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Antragsverfahren für Holzfeuerung

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Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) wird zum 1. Januar 2018 einheitlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 beauftragt werden, kann der Antrag nicht mehr nachträglich gestellt werden. Auftraggeber müssen in Zukunft zuerst einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen, bevor der Auftrag für eine neue Holzfeuerung vergeben wird. Wenn der Auftrag noch 2017 erteilt wird, die neue Heizung aber erst im nächsten Jahr in Betrieb genommen wird, gilt eine Übergangsregelung. Die neuen Formulare für die Förderung stehen ab Dezember auf der Bafa-Homepage zur Verfügung. Weitere Infos gibt es beim Deutschen Pelletinstitut (DEPV) unter www.depi.de oder unter www.bafa.de.