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Energieberater

Listeneintrag für KfW-Einzelmaßnahmen

Experten können ihren Listeneintrag für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ab sofort auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern. Diese Verlängerung gilt derzeit für die Förderung von Einzelmaßnahmen und von KfW-Effizienzhäusern. Für sie erleichtert sich die Verlängerung, da sie den dafür erforderlichen Praxisnachweis auch nur für Einzelmaßnahmen erbringen müssen. Die Qualifikationsanforderungen für den Ersteintrag in die Expertenliste ändern sich durch die neue Verlängerungsoption nicht.

Experten, die ihren Eintrag nur um die Antragsberechtigung für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern, verlieren jedoch die Berechtigung zur Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser. Unter www.energie-effizienz-experten.de/service/downloads finden Profis eine Übersicht, welche Nachweise zur Verlängerung des Eintrags erbracht werden müssen. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

www.energie-effizienz-experten.de/faq