Der am 2. Mai vom Bundeskabinett aufgestellte Bundeshaushalt 2019 enthält keine Position für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Stattdessen wurde die Steuerförderung zugunsten insbesondere des Baukindergeldes gestrichen, vermutet der ZVSHK. Doch die SHK-Berufsorganisation engagiert sich im Interesse der Mitgliedsbetriebe weiterhin für mehr Energieeffizienz in Gebäuden. Im Schulterschluss mit weiteren Verbänden gilt es jetzt, eine gewichtige Allianz zu bilden und mit klaren Worten dafür einzutreten, dass die begonnnene Förderpolitik verlässlich fortgeführt wird. Entsprechende Schreiben sind bereits an die betreffenden Ministerien und an Mitglieder des Bundestages adressiert worden, um zu erreichen, dass die Förderung doch noch im Haushaltsbeschluss des Bundestages (voraussichtlich Anfang Juli) berücksichtigt wird. Mit der SBZ bleiben Sie auf dem Laufenden.
ENERGIEEFFIZIENZ IN GEBÄUDEN
Soll Förderung gestrichen werden?
Inhalt