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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Mit “EnEV easy“ einfacher rechnen

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Die Berechnungsverfahren zur Energieeinsparverordnung (EnEV) haben eine Erleichterung erfahren: Anfang November 2016 wurde die „EnEV easy“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die amtliche Bezeichnung ist „Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude“.

Mit dem Modellgebäudeverfahren wurde nun für Wohngebäude, die nicht mit anlagentechnischen Einrichtungen (Klimaanlage) gekühlt werden, eine Option geschaffen, in bestimmten Fällen auf rechnerische Nachweise zu verzichten. Dafür müssen rund 17 Voraussetzungen beachtet werden. Entspricht das Gebäude den Anwendungsvoraussetzungen, sind die weiteren Verfahrensschritte zur Anwendung:

  • Ermittlung der Gebäudegröße AGS (aufsummierte beheizte Bruttogeschossfläche),
  • Auswahl einer anlagentechnischen Ausstattungsvariante nach Nummer 5.1 in Verbindung mit Anlage 1,
  • Ablesen der möglichen Wärmeschutzvarianten nach Maßgabe der Gebäudegröße AGS und des Anbaugrads aus Zeile 1, 8 oder 15 der entsprechenden Tabelle der Anlage 1,
  • Auswahl und Überprüfung in Anlage 2 Tabelle 1, ob und welche der möglichen Wärmeschutzvarianten aufgrund der zulässigen Maximalanteile von Fensterflächen, Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen aus Zeile 5a, 6a, 7a oder 8a für das Gebäude in Betracht kommen,
  • Festlegung der gewählten Ausstattungsvariante gemäß den Auswahlkriterien nach Buchstabe c für die anlagentechnische Ausstattung und Buchstabe e für den baulichen Wärmeschutz sowie
  • Übertragung der für die gewählte Ausstattungsvariante in Anlage 1 angegebenen Kennwerte in den Energieausweis (siehe Nummer 7 sowie Beispiel in Anlage 4).

Insgesamt sind 13 Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik definiert, die gleichzeitig die Vorgaben des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) erfüllen. Sie beziehen sich ausschließlich auf das energetische Anforderungsniveau, das für zu errichtende Wohngebäude seit dem 1. Januar 2016 gilt. Für Wohngebäude, die mit dem bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Anforderungsniveau errichtet werden oder bereits errichtet wurden, kann das Modellgebäudeverfahren nicht angewandt werden.

www.bundesanzeiger.de