Schon seit Jahren bestand für Handwerker eine Ausnahme von der Tachographenpflicht, wenn Transportfahrten mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht in einem Umkreis von 50 km anfielen. Dieser Radius, gemessen vom Betriebssitz, ist seit dem Frühjahr auf 100 km ausgedehnt worden.
Je nach Gewichtsklasse des Nutzfahrzeuges gibt es dennoch Punkte, die zu beachten sind. Die Ausnahme von der Fahrtenschreiberpflicht im Rahmen der 100-km-Grenze gilt nur dann, wenn das Transportieren nicht die berufliche Haupttätigkeit des Fahrers ist und das Fahrzeug mehr als 3,5 t, aber weniger als 7,5 t Gesamtgewicht hat. Ein Anhänger wird bei der Gewichtsbemessung mitgerechnet. Liegt das Gesamtzuggewicht über 7,5 t, muss in jedem Fall ein digitaler Tachograph installiert sein.