Wie die KfW meldet, können ab sofort Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen. Allerdings wurden die förderfähigen Investitionskosten halbiert.
Die wichtigsten Neuerungen beim Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B:
● Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
● Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50 000 Euro auf 25 000 Euro reduziert.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind. ■
Quelle: KfW / fl