Mit dem neuen KfW-Zuschussportal können Anträge für das Produkt „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (Programm 430) ab jetzt auf vereinfachte Weise online gestellt werden. Der Vorteil: Der Antragsteller erhält sofort eine Rückmeldung dazu, ob das Vorhaben förderfähig ist. Entscheidend ist nämlich, dass ein Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden muss. Daraus ergab sich früher, dass sich der Postweg bis zum Eingang des Förderantrags bei der KfW als Hemmnis für die schnelle Umsetzung erwies. Vor allem kamen Fachbetriebe dann nicht weiter, wenn es um dringend erforderliche energetische Maßnahmen ging – z. B. bei einer Havarie der Heizungsanlage im Winter. Dagegen erhält der Antragsteller jetzt unmittelbar nach der Online-Antragstellung über das neue Zuschussportal eine Rückmeldung dazu, ob das Vorhaben förderfähig ist.
Durch die zeitgemäße Antragsabwicklung der KfW ergeben sich noch weitere Vorteile: Der Fachbetrieb kann das Onlineportal übers Web jederzeit erreichen und damit auch während seiner Kundenberatung nutzen. Zusätzlich ergibt sich eine übersichtliche Archivierung aller Unterlagen zum Zuschussantrag. Eine wichtige Bedingung ist allerdings: Bevor der Zuschuss im Programm 430 beantragt werden kann, muss ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen. Voraussetzung für die Nutzung des KfW-Zuschussportals ist, dass die BzA ab dem 22. Juli 2016 erstellt wurde. Ist die Datierung älter, sind der Antrag („Online-Antrag“) und der Verwendungsnachweis wie früher über den Postweg bei der KfW einzureichen. Weiterführende Infos findet der Nutzer im KfW-Zuschussportal.