Die KfW hat für das Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ einen Antrags- und Zusagestopp mitgeteilt. Zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen.
Beim inzwischen 6. Antragsstopp für das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)“ seit dem Jahr 2017 liegt der Grund viel tiefer als nur eine für die Nachfrage unzureichende Mittelausstattung des Fördertopfs. Seit dem 22. November 2023 informiert die KfW bereits exklusiv auf ihrer Starseite:
„Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden:
● Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
● Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)
● BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
● IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
● IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
● Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.“
Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ bzw. „Altersgerecht Umbauen Zuschuss“ für das Jahr 2023 war erst am 13. Juli 2023 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit einem Budget von 75 Mio. Euro für das Jahr 2023 reaktiviert worden. Zuvor war es am 9. August 2022 aufgrund ausgeschöpfter Programmmittel mit einem Antragsstopp versehen worden.
Im Juli 2023 hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz festgestellt: „Jeder Euro im KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist mehrfach gut investiertes Geld.“ Es wird sich zeigen, ob Geywitz die Fortführung des Förderprogramms durchsetzen kann. Das Versprechend aus dem Ampel-Koalitionsvertrag – „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken.“ – dürfte ein schwaches Argument sein. Denn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ist der „Fortschrittskoalition“ der 60-Mrd.-Euro-Kitt ihres Vertrags abhandengekommen.
Seit 2009 wurden über 360 000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Zuschussförderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. ■
Quelle: KfW / jv
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