Seit diesem Jahr hat Viessmann Climate Solutions mit dem FörderSupport einen weiteren Service im Portfolio, der Fachhandwerkspartner dabei unterstützt, Förderanträge bei der KfW einzureichen. Ziel ist, für die Endkunden die höchstmögliche Fördersumme für ihr neues Heizungssystem zu erzielen.
Viessmann Climate Solutions unterstützt seine Fachhandwerkspartner beim Beantragen staatlicher Fördermittel für neue oder zu modernisierende Heizungssysteme mit dem FörderProfi und seinen Services
● HeizungsCheck
● HydroBalance
● EnergieEffizienzberatung und
● Neu: FörderSupport
Mit dem neuen FörderSupport soll die Bürokratie für die Fachhandwerkspartner auf ein Minimum reduziert werden, angeboten werden zwei Pakete:
● Beim Paket „FörderSupport“ übernimmt der FörderProfi die Erstellung für die Bestätigung zum Antrag (BzA) inklusive der Prüfung aller relevanten Dokumente. Das Team des FörderProfis arbeitet eng mit dem Fachhandwerk zusammen, soll für den Endkunden die maximal mögliche Fördersumme erreicht werden. Darüber hinaus wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) inklusive Prüfung und Optimierung der Unterlagen erstellt. Im Support-Paket ist außerdem die Prüfung des Vertrags, der Schlussrechnung sowie der weiteren notwendigen Dokumente enthalten.
● Das Paket „FörderSupport + HydroBalance“ enthält all die zuvor aufgelisteten Services und zusätzlich ein Tool für die Berechnung der Heizlast und des hydraulischen Abgleichs.
FörderProfi
Der FörderProfi ist der Partner von Viessmann Climate Solutions, wenn es um die Beantragung von staatlichen Fördermitteln für neue oder zu modernisierende Heizungssysteme geht – von der BzA-Erstellung (Bestätigung zum Antrag), über die Prüfung aller relevanten Dokumente, bis zur BnD-Erstellung (Bestätigung nach Durchführung).
Zum Start der BEG-EM-2024 gibt es eine Sonderregelung: Antragsberechtigte können bereits jetzt förderfähige Vorhaben für den Heizungstausch (mit Ausnahme der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) beauftragen und umsetzen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss – bei einem Vorhabensbeginn bis 31. August 2024 – bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Ob die Anlage grundsätzlich förderfähig ist, wird mithilfe eines Online Quick-Checks – der FörderPrüfung – kostenfrei überprüft. Die notwendigen Angaben zu den technischen Details – wenn erforderlich – kann der Fachhandwerker zur Verfügung stellen. Ob der neue Wärmeerzeuger förderfähig ist, erfährt man direkt im Anschluss an die Eingabe aller Daten. Ist das Ergebnis der FörderPrüfung positiv, übernimmt der FörderProfi gegen eine geringe Gebühr die Bürokratie für den Fachpartner.
Hintergrund
Mit der 2024 neu geschlossenen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Förderantragstellung für den Heizungstausch vom BAFA* zur KfW** gewechselt. Die neue Richtlinie bedeutet mehr Aufwand für unsere Partner aus dem Fachhandwerk:
→ Damit die Endkundinnen und -kunden ihre Förderungen erhalten, müssen sich Fachhandwerker bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) registrieren und – neben Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich nach Verfahren B – nun auch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei der KfW einreichen.
→ Um den höchstmöglichen Fördersatz zu erzielen, müssen die Unterlagen fehlerfrei, vollständig sowie termingerecht erstellt und eingereicht werden.
* Bundesamt für Ausfuhrkontrolle
** Kreditanstalt für Wiederaufbau
Quelle: Viessmann Climate Solutions / ml
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