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Gebäudeenergiegesetz

Rohr­dämmung: Neues GEG verlangt höhere Dämm­schicht­dicken

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Zur Verminde­rung der Energieverluste von kältetechni­schen Anlagen müssen jetzt bedeutend grö­ßere Dämmschichtdicken eingesetzt werden.

Armacell

Zur Verminde­rung der Energieverluste von kältetechni­schen Anlagen müssen jetzt bedeutend grö­ßere Dämmschichtdicken eingesetzt werden.

Nach der Novellierung des GEG gibt es für die technische Dämmung eine wesentliche Neuerung: Das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen wurde deutlich verschärft.

Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sind nach dem neuen GEG bei einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm mit einer Mindestdämmschichtdicke von 9 mm zu dämmen und ab einem Innendurchmesser von mehr als 22 mm beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht 19 mm. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m K) bei einer Mitteltemperatur von 10 °C.

Dämmung im Außenbereich

Für an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen fordert das GEG weiterhin eine 200 %-Dämmung. Während dies für die Dämmung von Wärmeverteilungsleitungen z.B. auf dem Gebäudedach technisch sinnvoll und ausführbar ist, stellt diese Anforderung im Bereich Erneuerbarer Energien eine erhebliche technische Herausforderung dar.

Eine 200 %-Dämmung lässt sich im Durchführungsbereich von Solarleitungen oder beim Anschluss von Monoblock-Wärmepumpen nur unter erheblichem Mehraufwand und mit einem mehrlagigen Dämmaufbau umsetzen. Für diese Anwendungsbereiche kommen in der Praxis vorwiegend UV-beständige, werkseitig vorgedämmte Leitungen zum Einsatz.

Die Luftkanaldämmung fällt weiterhin nicht unter das GEG.

Rohre dämmen ist Pflicht

„Trotz vorgeschriebener Dämmpflicht sind zahlreiche Heizungsanlagen bzw.-anlagenteile noch immer nicht oder nicht ausreichend gedämmt wor­den. Selbst beim Austausch von Heizungsanlagen werden nicht oder schlecht gedämmte Rohrleitungen oft nicht nachgerüstet. Das führt zu hohen Energieverlusten“, erläutert Dr.-Ing. Elke Rieß, Armacell Manager Central Technical Management EMEA, und ergänzt: „Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanfor­derungen, die eingehalten werden müssen. Angesichts der hohen Energiepreise amortisieren sich Dämmschichtdicken für Rohrleitungen und Armaturen, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, heute bedeutend schneller als noch vor wenigen Jahren.“ ■
Quelle: Armacell / fl

Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024

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