Nach der Novellierung des GEG gibt es für die technische Dämmung eine wesentliche Neuerung: Das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen wurde deutlich verschärft.
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sind nach dem neuen GEG bei einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm mit einer Mindestdämmschichtdicke von 9 mm zu dämmen und ab einem Innendurchmesser von mehr als 22 mm beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht 19 mm. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m K) bei einer Mitteltemperatur von 10 °C.
Dämmung im Außenbereich
Für an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen fordert das GEG weiterhin eine 200 %-Dämmung. Während dies für die Dämmung von Wärmeverteilungsleitungen z.B. auf dem Gebäudedach technisch sinnvoll und ausführbar ist, stellt diese Anforderung im Bereich Erneuerbarer Energien eine erhebliche technische Herausforderung dar.
Eine 200 %-Dämmung lässt sich im Durchführungsbereich von Solarleitungen oder beim Anschluss von Monoblock-Wärmepumpen nur unter erheblichem Mehraufwand und mit einem mehrlagigen Dämmaufbau umsetzen. Für diese Anwendungsbereiche kommen in der Praxis vorwiegend UV-beständige, werkseitig vorgedämmte Leitungen zum Einsatz.
Die Luftkanaldämmung fällt weiterhin nicht unter das GEG.
Rohre dämmen ist Pflicht
„Trotz vorgeschriebener Dämmpflicht sind zahlreiche Heizungsanlagen bzw.-anlagenteile noch immer nicht oder nicht ausreichend gedämmt worden. Selbst beim Austausch von Heizungsanlagen werden nicht oder schlecht gedämmte Rohrleitungen oft nicht nachgerüstet. Das führt zu hohen Energieverlusten“, erläutert Dr.-Ing. Elke Rieß, Armacell Manager Central Technical Management EMEA, und ergänzt: „Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Angesichts der hohen Energiepreise amortisieren sich Dämmschichtdicken für Rohrleitungen und Armaturen, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, heute bedeutend schneller als noch vor wenigen Jahren.“ ■
Quelle: Armacell / fl
Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024
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