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Die Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung (GTGA) bleibt als Zertifizierer für die „Fachbetriebseigenschaft nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)“ anerkannt. Damit darf die GTGA weiterhin Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung dafür qualifizieren, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu errichten, instand zu setzen, zu reinigen und stillzulegen.