Die Remscheider Firma Klauke und der ZVSHK haben eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) für Klauke-Presswerkzeuge und Zubehör für die Heizungs- und Sanitärinstallation abgeschlossen. Die Vereinbarung gewährt die bekannten HÜV-Ersatzansprüche, sollte ein Presswerkzeug von Klauke eine fehlerhafte Verpressung verursacht haben.
Wichtig ist: Der Mitgliedsbetrieb hat den Schadensfall sofort nach Kenntnis mittels bekanntem Schadenmeldebogen den Gewährleistungspartnern zu melden, also dem Rohrhersteller, dem Fittinghersteller und dem Presszangen-Hersteller Klauke. Nicht-Innungsmitglieder können keine Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung stellen.