Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass ein Heizkessel in der Regel spätestens nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ersetzt werden muss. Somit sind in diesem Jahr die vor 1989 eingebauten Heizungsanlagen fällig. Das betrifft deutschlandweit (geschätzt) mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen.
Nicht für alle alten Heizungsanlagen ist nach 30 Jahren Betrieb Schluss, Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Weitere Ausnahmen können auch Hausbesitzer geltend machen, wenn sie ein Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen seit Februar 2002 selbst bewohnen. Für den beratenden Heizungsfachmann ist allerdings klar, dass ein 20 Jahre altes Heizungssystem in seiner Energieeffizienz aller Wahrscheinlichkeit nicht mit einem modernen System mithalten kann – sicher ein Grund für einen Heizungs-Check.