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Hochwasserschutzgesetz II

Wasserdichte Hauseinführungen

Anfang Juni brachte der Bundesrat das Hochwasserschutzgesetz II auf den Weg. Kommunen können jetzt Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit für bestimmte Fälle gesetzlich verpflichtend. Unabhängig davon verlangt die demnächst veröffentlichte DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ wasserdichte Hauseinführungen auch ohne Hochwassergefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Das gilt für viele Neubaugebiete, wird aber oft nicht beachtet.

Hauseinführungen von Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel (FHRK) sind auf Gas- und Wasserdichtheit nach den Vorgaben des DVGW geprüft und gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.

Beim FHRK können unter info@fhrk.de kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen angefordert werden.

www.fhrk.de.