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EEG-Novelle ist durch

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG wurde novelliert. Es führt Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ein und ändert das Recht der erneuerbaren Energien. Das hat auch Folgen für Unternehmer im Bereich Gebäudetechnik, die sich mit erneuerbaren Energien befassen. Die Reaktionen auf die jetzt beschlossene Novelle des EEG fallen unterschiedlich aus.

Während es begrüßt wird, dass künftig auch Mieter profitieren können, klagen Verbände darüber, dass der Zubau der Erneuerbaren Energien ausgebremst wird. Die Neuauflage des Gesetzes verhindert laut Solarwatt-Chef Detlef Neuhaus einen zügigen Ökostrom-Ausbau: „Die große Koalition sollte durch das EEG Rahmenbedingungen schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Stattdessen macht sie den Marktteilnehmern weiter das Leben schwer.“ BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk betont: „Die von der Bundesregierung geplante EEG-Reform ist ein Rückschlag für den dringend notwendigen Umstieg auf eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung.“

Neuerungen im EEG 2017

  • Keine Ausschreibungen für Anlagen unter 750 kW

Betroffen sind vor allem Photovoltaikdachanlagen und Freiflächenanlagen zur Eigenversorgung. Hier bleiben die bisherigen Vergütungssätze bestehen und es gelten auch weiterhin die Regeln der Eigenversorgung. Wenn die festgelegten Ausbauziele nicht erreicht werden, steigen die Vergütungssätze zukünftig rascher an.

  • Lokaler Direktverbrauch

Die EEG-Umlage auf die Lieferung von Sonnenstrom an Nachbarn wird verringert. Eine Verordnung wird regeln, dass die Vorteile auch bei den Mietern und nicht nur bei den Hauseigentümern ankommen.

  • Regionale Kombikraftwerke/ Innovationsausschreibungen

Das Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2017 in einer Verordnung die Grundlage für Innovationsausschreibungen schaffen. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch abgestimmt werden können. So entstehen regionale Kombikraftwerke.

  • Klarstellung bei Energiespeichern

Die Mehrfachnutzung von Speichern zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Stabilisierung des Stromnetzes verspricht ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu werden. Bisher erwies sich aber der gesetzliche Rahmen als Hemmschuh. So war zum Beispiel unklar, ob die EEG-Umlage sowohl bei der Einspeicherung als auch bei der Ausspeicherung fällig wird. Diese Doppelbelastung schließt das EEG nun aus.

  • Sektorenkopplung/ Nutzung von abgeregeltem Strom

Für Bürgerwindprojekte war die bisherige Situation unbefriedigend. Wenn das Netz überlastet war, wurden die Anlagen gegen Entschädigung abgeregelt. Künftig soll dieser Strom vor Ort in Wärme oder Methan als Speichermedium umgewandelt werden können. Außerdem können die Netzbetreiber zusätzliche Stromverbraucher gezielt aufschalten. Beide Regelungen sollen einen Ansatz voranbringen: Erzeugungsspitzen im Wärme- und Mobilitätssektor zu verwenden und so Öl und Gas zu ersetzen.