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Betreiber von BHKW mit einer elektrischen Leistung bis 1 und über 10 MW müssen künftig nur noch 40 % der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Laut Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) reduziert sich die Umlage damit von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro kWh. In der Kategorie 1 bis 10 MW Leistung hängt die Höhe der EEG-Umlage von der Zahl der Vollbenutzungsstunden ab: Unterhalb von 3500 Stunden liegt die Umlage bei 40 %, steigt die Anzahl der Stunden, steigt auch die Umlage. Die Reduzierung gilt vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln ab 2019 gelten werden, ist noch nicht klar.