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KENNZEICHNUNGSPFLICHT

Energielabel für Einzelraumheizgeräte

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Die EU-Kommission hat die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte beschlossen, die ein erhebliches Energieeinsparpotenzial aufweisen und sich bei gleichwertigen Funktionen in ihren Leistungsniveaus erheblich unterscheiden. Seit 2015 besteht bereits die Labelpflicht für Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen. Seit April 2017 gibt es das Energielabel für Festbrennstoffkessel bis 70 kW.

Seit dem 1. Januar 2018 müssen SHK-Betriebe eine solche Kennzeichnungspflicht zusätzlich bei Einzelraumheizgeräten beachten. In der eigenen Ausstellung beispielsweise muss der SHK-Unternehmer jetzt sicherstellen, dass der interessierte Kunde bei einem Einzelraumheizgerät ein Energielabel an der Vorderseite des Geräts deutlich sichtbar vorfindet. Bei der Vermarktung nicht ausgestellter Geräte muss die Energieeffizienzklasse, die direkte und die indirekte Wärmeleistung in Kilowatt angegeben werden. An ein Produktdatenblatt bzw. an die technische Dokumentation werden jetzt ebenfalls bestimmte Anforderungen gestellt. Der Hersteller/Lieferant muss diese Infos dem SHK-Betrieb zur Verfügung stellen.

Unter dem Suchbegriff Energielabel gibt es unter www.zvshk.de etliche Hinweise und Details zur Energieverbrauchskennzeichnung, die Mitgliedsbetrieben weiterhelfen können.