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KERMI

Mehr Gewährleistung

Kermi hat für verschiedene Systemkombinationen aus dem Wärmesystem „x-optimiert“ die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten auf 60 Monate verlängert – laut Pressemeldung ohne Zusatzkosten. Der Mindestumfang eines Wärmepumpensystems umfasst eine x-change-Wärmepumpe mit zugehöriger Regelung, Ladegruppe sowie Wärmespeicher. Ein Systempaket der kontrollierten Wohnraumlüftung besteht mindestens aus dem x-well-Wohnraumlüftungsgerät, Luftkanälen sowie dem Anschlusssystem.

Die Verlängerung gilt für alle ab dem 1. Dezember 2016 in Deutschland oder Österreich in Betrieb genommenen Systemkombinationen. Sie beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme und umfasst sämtliche Material- und Fertigungsfehler.

Voraussetzungen für die Verlängerung: Alle Komponenten des vorgesehenen Systemumfangs müssen aus dem System x-optimiert stammen. Die Installation ist unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, nach Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik durch ein Fachunternehmen des Heizungs-, Lüftungs- oder Sanitärhandwerks vorzunehmen. Die Inbetriebnahme der Wärmepumpensysteme erfolgt mit Unterstützung des Kermi-Kundendiensts oder bei Lüftungssystemen alleinig durch den Fachbetrieb. Jährlich ist eine Wartung durchzuführen.

Die Abwicklung für Anlagenbetreiber und Fachhandwerk gestaltet sich laut Pressemeldung unbürokratisch. Wichtig ist, die Inbetriebnahme mit einem Protokoll zu dokumentieren. Für Hilfe im Garantiefall steht der Service-Innendienst des Herstellers für die verbauten Komponenten als Ansprechpartner zur Verfügung. Mehr Informationen zur sogenannten 5-Jahre-Systemgarantie finden sich unter

www.kermi.de/garantie