Die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Ihre Auslegung wirft Fragen auf – beispielsweise dürfte Folgendes die Fachbetriebe interessieren:
Kann bei einer Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitung innerhalb der Baukonstruktion (z. B. Decke, Außenwand) die nach Anlage 5 EnEV 2013 geforderte Dämmung der Rohrleitung durch Bauschichten der Baukonstruktion ersetzt werden, in der sich die Rohrleitung befindet? Dabei wird vorausgesetzt, dass die gleiche Dämmwirkung erzielt wird wie mit einer Rohrdämmschale. Wie ist der Einbau von nichtkonzentrischen Rohrdämmungen zu bewerten?
Dazu hat die zuständige Baukommission Stellung bezogen. In der Erläuterung heißt es unter anderem: Die im Nachweis zu berücksichtigende Dämmung ist generell um die gesamte Rohrleitung konzentrisch anzuordnen. Alternativ ist es möglich, die Begrenzung der Wärmeabgabe durch eine nicht konzentrische Anordnung des Dämmstoffes sicherzustellen. Wie das genau umgesetzt werden kann, erläutert die Baukommission in mehreren Punkten. Einzelheiten darüber hat der ZVSHK als Technik-News 18-2015 am 27. Mai an die technischen Abteilungen der Landesverbände verschickt. Für organisierte SHK-Innungsbetriebe kann sich auch in diesem Fall die Mitgliedschaft auszahlen, denn sie werden entweder über den landesweiten technischen Info-Dienst über dieses Thema in Kenntnis gesetzt oder sie können ihren Landesverband um Rat fragen.