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Ökodesign-Richtlinie

Wann werden Festbrennstoff-Heizungen gelabelt?

Inhalt

Die Ökodesign-Verordnungen für Festbrennstoffkessel (LOT 15) und für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte (LOT 20) sind im Juli veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Pelletinstitut DEPI sein Informationsblatt „Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen“ aktualisiert.

Festbrennstoffkessel bis 70 kW müssen ab dem 1. 4. 2017 ein Energielabel tragen. Für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 kW geht es erst am 1. 1. 2018 los. Vorgesehen sind zunächst Energieeffizienzklassen von A++ bis G. Speziell bei den Festbrennstoffkesseln reicht die Skala ab dem 26. 9. 2019 nur noch von A+++ bis D. Die im Vergleich zu den anderen Wärmeerzeugern (Start: 26. 9. 2015) verzögerte Einführung begründet das DEPI mit „dem komplizierten EU-Gesetzgebungsverfahren“.

Auf Basis der vorliegenden Verordnungen lasse sich laut DEPI bereits heute die künftige Energieeffizienzklassen-Einstufung abschätzen: Pelletkessel würden demnach ein A+ oder A++ (Brennwertkessel) erhalten. Zu erwarten sei, dass Pelletkaminöfen in der Regel mit A++ eingestuft würden. Damit erhalten sie eine bessere Bewertung als alle anderen Einzelfeuerungsanlagen, die maximal eine A+ Einstufung erreichen können.

Die Hersteller könnten laut DEPI für ihre Anlagen die jeweilige Effizienzklasse zwar bereits ermitteln. Eine vorzeitige Kennzeichnung und Bewerbung von Pelletfeuerungen mit dem Energielabel sei aber nicht zulässig. Das Informationsblatt des DEPI finden Sie bei unseren Extras auf

www.sbz-online.de/extras