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Mehr Fördergelder für Mini-BHKW

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Ab sofort erhalten kleine Gewerbe und Hauseigentümer höhere Zuschüsse, wenn sie sich für ein Mini-BHKW entscheiden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Förderrichtlinien für Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten mit Mini-KWK-Anlage bis 20 kWel diesbezüglich überarbeitet.

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen. Erstens erhalten die Antragsteller einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss je nach Leistungsklasse. Zweitens zahlt der Staat einen Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25 % der gewährten Basisförderung für Geräte, die mit einem serienmäßigen oder nachgerüsteten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Drittens ist ein Stromeffizienzbonus in Höhe von 60 % der Basisförderung für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad möglich.