Während 2016 weltweit ein Plus von 50 % gegenüber 2015 bei neu installierten Solaranlagen zu verzeichnen war, stagniert in Deutschland und auch im Südwesten der Zubau. Das könnte sich bald ändern. Wie das Solar Cluster Baden-Württemberg mitteilt, dürfen in Baden-Württemberg künftig auch auf Grünflächen und Äckern große Photovoltaikanlagen errichtet werden. Das erlaubt die neue Freiflächenöffnungsverordnung, die am 17. März 2017 in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt allerdings nur für Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 kW und 10 MW. Solche Großanlagen müssen seit Januar 2017 an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.
Damit der Zubau nicht mit der Landwirtschaft in Konflikt kommt, ist er auf landwirtschaftlich schlecht nutzbare Flächen begrenzt. Jährlich dürfen zudem nur bis zu 200 Hektar für die Solarnutzung freigegeben werden. Bislang war der Bau von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen beschränkt. Insgesamt wurden landesweit 900 000 Hektar zusätzlich freigegeben. Allerdings ist der Zubau auf 100 MW pro Jahr begrenzt. Experten bewerten die neue Regelung als Schritt in die richtige Richtung, allerdings als nicht ausreichend, um den von der Landesregierung angestrebten Anteil von 12 % Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung bis 2020 zu erreichen. So sind pro Jahr 700 MW neu installierte Solaranlagenleistung notwendig (auf Freiflächen oder Gebäuden), um die politisch gewollte Erhöhung des Solarstromanteils im Land zu erzielen. Derzeit gibt es im Land Solargroßanlagen auf freien Flächen mit einer Gesamtleistung von rund 350 MW.