Nach 2003 und 2011 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuletzt Anfang 2018 aktualisiert worden. Dazu hat der ZVSHK in Zusammenarbeit mit etlichen Experten aus dem Bereich Trinkwasser im Herbst 2018 erneut eine Kommentierung herausgegeben, die sich vor allem an Planer, ausführende Betriebe, Hersteller und Betreiber richtet.
Im Vordergrund steht nach wie vor, dass an allen Kalt- und Warmwasser-Zapfstellen im Gebäude das Lebensmittel Nr. 1 dauerhaft genießbar sein muss. Grenz- und Richtwerte sind festgelegt, damit Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen und Kleinkindern – getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Doch Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel und Nutzer sollen darüber Bescheid wissen, dass es einer regelmäßigen Wasserentnahme bedarf. Insbesondere soll kein Stagnationswasser für die Zubereitung von Speisen oder Getränken Verwendung finden. Um zu erreichen, dass der Endverwender in den Genuss von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser kommt und über Zusammenhänge aufgeklärt wird, sind viele Beteiligte gefordert: Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen. Wichtig für die Fachbetriebe ist und bleibt, dass für ihre Werkleistung die anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988) maßgebend sind.
Den 90 Seiten umfassenden Kommentar zur TrinkwV bekommt jeder Mitgliedsbetrieb als gedrucktes Exemplar kostenlos über seinen Fachverband. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Seiten im Onlineshop von www.zvshk.de herunterzuladen. Für die Download-Version zahlen Mitgliedsbetriebe netto 34 Euro plus MwSt. Nichtmitglieder können die Printfassung über den Onlineshop für netto 74 Euro (plus Nebenkosten) erwerben.