Die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe (TRwS 791-Teil 1) ist für die SHK-Betriebe wichtig, wenn sie Heizöl-Tankanlagen errichten oder warten. Hier gibt es wesentliche Neuerungen und Änderungen, die auf der Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft (ÜWG-SHK) am 18. Juni 2015 in Stuttgart zur Sprache kommen. Die Produkthaftung im SHK-Handwerk sowie baurechtliche Haftungs- und Gewährleistungsrisiken werden in einem weiteren Vortrag erläutert. Außerdem wählen die Mitglieder den Vorstand der ÜWG-SHK neu. Anmelden kann man sich bis zum 3. Juni 2015 auf:
ÜWG