Um einen gesundheitlich unbedenklichen Betrieb zu garantieren, müssen Garagen immer ausreichend gelüftet sein. Die neue Richtlinie VDI 2053 Blatt 1 beschreibt u. a., wie man vorgeschriebene Schadstoffkonzentrationen nicht überschreitet. Die Richtlinie gilt für Lüftungssysteme für ober- und unterirdische geschlossene Mittel- (100 m2 bis 1000 m2) und Großgaragen (über 1000 m2). Die beschriebenen notwendigen Schutzfunktionen beziehen sich ausschließlich auf den kurzzeitigen Aufenthalt in Garagen.
Lüftungssysteme in Garagen müssen die bei der Fahrzeugnutzung freigesetzten Schadstoffe durch freie oder mechanische Außenluft- und Abluftluftsysteme so verdünnt und abgeführt werden, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen, die sich nur kurzzeitig in der Garage aufhalten, ausgeschlossen wird. Dazu enthält die Richtlinie viele Rahmenbedingungen zum Betrieb von Garagen und Berechnungsgrundlagen für notwendige Außen- und Abluftvolumenströme, die in Theorie und Praxis an Beispielen erläutert werden. Im Vergleich zu den vorgeschriebenen Pauschalwerten von 6 m³/h m² Außenluft (Garage eines Wohnblocks) beziehungsweise von 12 m³/h m² Außenluft (Garage eines Einkaufszentrums) ergeben sich bei Anwendung der VDI 2053 Blatt 1 Lüftungssysteme mit etwa 25 % geringeren Mindestluftvolumenströmen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2053 Blatt 1 „Raumlufttechnik; Garagen; Entlüftung (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen- und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinien sind ab sofort zum Preis von EUR 90,20 beim Beuth Verlag in Berlin, Telefon (0 30) 26 01-22 60 erhältlich. Weitere Informationen und Onlinebestellung unter