Zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs steht nun auch für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden ein Nachweisformular zur Verfügung. Darauf weist die VdZ (Spitzenverband der Gebäudetechnik) hin. Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z. B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die bestehenden Formulare werden an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die seit dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Die Formulare stehen auf www.vdz.de unter „Broschüren“ zum Download bereit.
vdz