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VERBRAUCHERZENTRALE

Durchblick im Förderdschungel

Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung EnEV 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 % verschärft worden. Die Vorgaben lassen sich auf verschiedene Arten umsetzen: Beim Heizen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, bei vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können.

Vergünstigte Darlehen gibt es nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 % der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100 000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung. Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus-70 planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand jedoch ein KfW-55-Standard erreichen. Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung hierzu ab April mit einem Zuschuss.

Die strengeren Regelungen gelten nur für den Neubau. Für Sanierer verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als Paketlösungen durchgeführt werden. Dabei bedeutet Heizungspaket, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht wird. Zusätzlich muss das gesamte Heizsystem optimiert werden. Beim Lüftungspaket wird der Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme kombiniert.

Diese neuen Konditionen gelten ab 1. April auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Anträge können ab 1. April nachträglich gestellt werden. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Bei Details und Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Mehr Infos gibt es unter (08 00) 8 09 80 24 00 und auf

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

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