Am 18. September 2019 hat das Bundeskabinett dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen dadurch Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Das BMWi stellt heraus, dass Chancen der Digitalisierung jetzt besser genutzt werden können, um die mühsame „Zettelwirtschaft“ in vielen Bereichen zu erleichtern. Zentrale Bausteine sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sowie Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
WENIGER BÜROKRATIE
Zettelwirtschaft verringern
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