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Zertifikat

blossom-ic: digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig mit Verfahren B

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Robert Kneschke - stock.adobe.com

Das iTG hat das blossom-ic-System für den digitalen hydraulischen Abgleich als gleichwertig wie das Verfahren B in Bestandsgebäuden befunden und per Zertifikat bestätigt.

Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat mit dem Gleichwertigkeitszertifikat bestätigt, dass das Regelungssystem von blossom-ic für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das blossom-ic System den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.

 

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Diese Systeme wurden vom iTG geprüft

Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das „Avalon+“-System zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das „Hera+“-System zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das iTG nun bestätigt hat, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig, da sie die Anforderungen an einen konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B erfüllen.

Bei Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Einfach installieren – automatisch anpassen

Das blossom-ic Verfahren ist deutlich einfacher, aber dennoch gleichwertig zu Verfahren B. Der hydraulische Abgleich wird ohne großen Aufwand vorgenommen: Lediglich die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen werden. Anschließend werden die blossom-ic Komponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Das System gleicht die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab und gewährleistet somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt.

Optimale Hydraulik ohne Einzelraumberechnung

Eine generelle Einzelraumberechnung entfällt, da dies der Algorithmus übernimmt. Einzige Ausnahme: Sollte das blossom-ic System eine Unterdimensionierung oder einen Defekt eines Heizkörpers detektieren, muss für diesen Raum die Heizlast berechnet werden.

➡️Lesen Sie auch: VDI-Richt­linie für den hy­drau­lischen Ab­gleich

Gebäudeheizlast ermitteln

Die Gebäudeheizlast muss auch bei der Verwendung der blossom-ic Systeme im Bestand ermittelt werden. Das ist notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe bzw. die Leistung des Wärmeerzeugers, insofern dieser getauscht wird, zu ermitteln. Eine Differenzdruck-Berechnung wird nicht gefordert, da sich dieser bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstellt. Gut zu wissen: Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten ist ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (s. Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

Effizientes Heizungsmanagement mit zertifiziertem System

Mit dem zertifizierten digitalen System „dhb“ bietet blossom-ic eine innovative und förderfähige Lösung für ein effizientes Heizungsmanagement in Bestandsgebäuden. Die Systeme sind schnell installierbar, es sind keine Elektro-Arbeiten notwendig, das Entleeren und Befüllen der Heizungsanlage entfällt. ■
Quelle: blossom-ic / ml