Zu wissen, wann und wofür Energie verbraucht wird, ist ein zunehmendes Informationsbedürfnis von Eigenheimbesitzern, Wohnungsmietern und Nutzern von Gewerbeobjekten. Schließlich lassen sich Einsparpotenziale nur auf dieser Basis identifizieren. Sehr unterschiedlich sind jedoch die Bedingungen in diesen Bereichen, die Fachhandwerker bei der Installation von Verbrauchsmesstechnik berücksichtigen müssen.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen
Werden beispielsweise für Wärmepumpenanlagen Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt, ist der Einbau eines Zählers zum Erfassen der Wärmemengen mittlerweile auch für private Eigentümer Pflicht. Ein Trend bei Eigenheimbesitzern ist außerdem, per Energiemonitoring Einsparpotenziale aufzuspüren. Als Infrastruktur zur Datenverarbeitung werden im Eigenheim vornehmlich sogenannte Smarthome-Anwendungen genutzt.
Ganz andere Bedingungen herrschen hingegen in der Wohnungswirtschaft. Hier besteht schon seit Inkrafttreten der Überarbeitung der Heizkostenverordnung (HKVO) 2014 die Pflicht, neben der Raumwärme auch den Energieanteil für die Warmwasserbereitung gemäß dem exakten Verbrauch abzurechnen.
Monitoring als Basis für gezielte Investitionen
Eine neue Entwicklung ist dort hingegen das generelle Energiemonitoring. Schließlich machen Energieverbräuche einen erheblichen Anteil der Mietkosten aus, die jedoch für die Wohnungswirtschaft in der Regel nicht wertschöpfend sind. Das Energiemonitoring bietet den Wohnungsunternehmen aber eine kalkulatorische Grundlage zur gezielten Investition in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen und den Mietern einen großen Anreiz, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren. Auf diese Weise energieeffizienten Wohnraum anbieten zu können, steigert zudem die Attraktivität einer Immobilie nachhaltig.
Eine Infrastruktur zur Datenerfassung ist in bestehenden Geschossbauten allerdings nur selten vorhanden. Neben dem Messstellenkonzept müssen Fachhandwerker deshalb auch häufig ein System aufbauen, über das Zählerstände einfach auszulesen sind. Das ist vor allem dann erforderlich, wenn Wohnungsgesellschaften zur Selbstablesung und -verbrauchsabrechnung zurückkehren wollen, um Kosten zu sparen – eine inzwischen ebenfalls häufige Fragestellung an Fachhandwerker.
Ein drittes Anwendungsgebiet mit steigendem Bedarf ist die Installation von vernetzten Verbrauchsmessgeräten in Gewerbebauten mit gemischter Nutzung. Hier zählt die Überwachung der Lastgänge zur wichtigsten Zielsetzung. Sie dient etwa dazu, Anomalien im Energieverbrauch zu detektieren, die beispielsweise durch defekte Geräte oder Leckagen verursacht werden. In Gewerbeobjekten ist in der Regel eine Gebäudeautomation installiert, an die die Verbrauchsdatenübermittlung der Messtechnik angepasst werden muss.
Messtechnik für Eigenheime
Die Verpflichtung, die Energiemengen einer Wärmepumpe zu erfassen, besteht für private Hauseigentümer immer dann, wenn die Anlage vom Bafa gefördert wird. Dazu ist mindestens ein Wärmemengenzähler vorzusehen. Die optimale Messstelle für den Volumenstrom ist der Rücklauf vom Pufferspeicher zur Wärmepumpe. Die Temperaturfühler sind jeweils im Vor- und Rücklauf einzusetzen. Darüber hinaus müssen alle durch die Wärmepumpe aufgenommenen Strommengen gemessen werden. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen sind die Brennstoffmengen zu erfassen.
Für Wärmemengenzähler stehen zwei verschiedene Messwerke zur Verfügung: preisgünstige Flügelradzähler sowie Ultraschallzähler. Markus Günther-Hirn, technischer Leiter bei WDV-Molliné, rät im privaten Bereich zur Ultraschallmessung: „Ultraschallzähler haben einen deutlich geringeren Druckverlust als Flügelradzähler, denn in den Volumenstrom wird kein Messteil eingeführt. Damit sind sie auch langlebiger. Weil bei der privaten Anwendung keine Eichfristen einzuhalten sind und die Zähler somit nicht ausgetauscht werden müssen, können Ultraschallzähler über eine lange Zeit zuverlässige Messergebnisse liefern. Das macht die etwas höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu Flügelradzählern mehr als wett.“
Ein weiterer, immer öfter auftretender Anwendungsfall für eine Verbrauchs- bzw. Ertragsmessung in Eigenheimen ist die Wärmegewinnung über Solarthermie. Dazu sind in der Regel Zähler erforderlich, die Glykolgemische zuverlässig erfassen. So kann beispielsweise der Ultraschallzähler Ultramess Solar 6M2 von WDV-Molliné die Wärmemenge in Volumenströmen mit einem Glykolanteil von bis zu 50 % messen. Dieser lässt sich in 5 %-Schritten am Rechenwerk einstellen, wobei als besonderer Service auch ab Werk eine Voreinstellung auf das jeweilige Glykolgemisch angeboten wird.
Alle Wärmemengen-, Strom- und Gaszähler von WDV-Molliné lassen sich mit drahtbasierten oder drahtlosen M-Bus-Schnittstellen ausrüsten. Über Gateways können die M-Bus-Signale auch von vielen Smarthome-Systemen ausgelesen werden. So können private Eigenheimbesitzer sehr einfach ein qualifiziertes Energiemonitoring aufbauen.
Datenhoheit für Wohnungs-unternehmen
Wohnungsunternehmen unterliegen der gesetzlichen Pflicht, Energieverbräuche aufgeteilt nach Raumwärme und Warmwasserbereitung exakt zu erfassen. Normalerweise erhalten die Mieter die Daten erst nach einem Jahr im Rahmen der Abrechnung. Die Kür ist es allerdings noch, diese tagesaktuell über ein Internetportal zugänglich zu machen.
Die Einschränkung „noch“ gilt deshalb, weil die EU die Energieeffizienzrichtlinie EED bereits novelliert hat und diese nur noch in nationales Recht überführt werden muss. Ab Januar 2022 wird damit die monatliche Verbrauchsinformation an Mieter quasi zur Pflicht.
Um diese hohe Transparenz zu geringen Kosten realisieren zu können, ist die Datenhoheit eine entscheidende Voraussetzung. Mit Zählern, die nicht mit proprietären, sondern offenen Schnittstellen ausgerüstet sind, ist dies aber einfach möglich.
„Ein anhaltender Trend in der Wohnungswirtschaft ist die Rückkehr zur Selbstabrechnung“, erläutert Günther-Hirn. „Hier stehen für das Auslesen von Zählern sehr günstige Funksysteme zur Verfügung. Und die Datenverarbeitung kann mit handelsüblichen Laptops erfolgen.“
Auf Basis dieser Infrastruktur können Wohnungsunternehmen außerdem ein internes Energiemonitoring aufstellen. Auch das ist ohne dauerhafte Zusatzkosten möglich, wenn die Verbräuche selbst erhoben werden. Denn Energiedaten sind heute für die Wohnungsunternehmen wichtige Informationsquellen. Sie frei nutzen zu können, ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Die Umstellung von herstellergebundenen Messsystemen auf offene Systeme kann entweder schrittweise im Zuge des Zähleraustauschs nach Ablauf der Eichfrist oder quartiersweise erfolgen. „Zähler mit Messkapseln aller großen Dienstleister haben wir im Programm“, so Günther-Hirn. „Als offene Systeme lassen sie sich auch nachträglich mit unterschiedlichen Schnittstellen ausrüsten, damit die Daten von praktisch jeder bestehenden Gebäudeautomation verarbeitet werden können.“
Messstellenkonzepte für gewerbliche Anwendungen
Auch in Industriebauten ist die Nachrüstung von Wärmemengenzählern mit offenen Schnittstellen nicht nur eine betriebswirtschaftlich interessante Lösung, sondern technisch oft der einzig gangbare Weg, um flexibel auf die baulichen Gegebenheiten reagieren zu können.
Betriebe ab einer bestimmten Größe, sogenannte Nicht-KMU, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, um Einsparmöglichkeiten auf die Spur zu kommen. Viele Unternehmen versuchen, diese Forderung rein rechnerisch zu erfüllen, und ziehen dazu die bekannten Verbrauchsdaten heran. Doch um Energieverschwendung aufzudecken und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sind reale Messungen erforderlich. Und das lohnt sich: Das Einsparpotenzial in den meisten Unternehmen liegt allein schon bei den Querschnittstechnologien um die 30 %.
Über der Auswahl einer optimalen Mess- und Systemtechnik steht allerdings das Messstellenkonzept. Also die Entscheidung, an welcher Stelle im Gebäude bzw. einer Anlage die Energieflüsse zu erfassen sind. Messstellenkonzepte sind insbesondere im gewerblichen Bereich genauso individuell wie das Gebäude und die Zielsetzung des Betreibers selbst. Die baulichen Gegebenheiten und eine eventuell vorhandene IT-Infrastruktur bestimmen außerdem, wo mit Funk oder per Draht die Energiedaten mit welchen Protokollen am besten zu übermitteln sind.
Teilweise sind in Liegenschaften zur Steuerung von Prozessen bereits Bus-Systeme, wie BACnet oder M-Bus, vorhanden. In der Regel ist es daher sinnvoll, auf Basis bestehender Infrastrukturen Energiemengenzähler mit entsprechenden Schnittstellen auszuwählen. In manchen Fällen kann es jedoch wirtschaftlicher sein, neben einem bestehenden Bus-System der Gebäudeautomation parallel Energiemengenzähler mit M-Bus-Schnittstelle für die reine Datenerfassung zu installieren.
Zähler und Zubehör mit M-Bus-Technologie sind relativ günstig und lassen sich über Gateways gegebenenfalls auch mit anderen Bus-Systemen koppeln. Bei der Datenübermittlung gewährleisten Leitungen die größte Sicherheit. Aber auch Funkstrecken lassen sich mit den meisten Bus-Netzen dort realisieren, wo die baulichen Gegebenheiten eine Leitungsverlegung kaum ermöglichen.
Für Fachhandwerker übernimmt WDV-Molliné hier die Planung komplexer Messstellenkonzepte und die entsprechenden Systemauslegungen – sowohl im Neubau als auch bei der Nachrüstung aller Objektgrößen.