Was hat die KfW-Bankengruppe motiviert, zum 1. April 2009 eine neue, transparentere Programmstruktur in der KfW-Wohnbauförderung einzuführen? Ziel war es, durch eine flexiblere und stärker am Kunden orientierte Struktur der Programme sowie durch attraktive Konditionen zusätzliche Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren zu schaffen.
Sonderförderung für Sanierungsmaßnahmen im Baukastensystem
Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse wurde dazu in den beiden Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ mit weitgehend angeglichenen Förderbedingungen gebündelt. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist das neue „KfW-Effizienzhaus“. Diese Marke knüpft an das KfW-Energiesparhaus im Neubau und erweitert es um den Bereich der Sanierung.
Neu ist auch die ergänzende Sonderförderung von speziellen Sanierungsmaßnahmen im Baukastensystem. Die KfW vergibt selbst direkte Zuschüsse für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen (z.B. einen Energieberater), den Austausch von Nachtsstromspeicherheizungen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Diese Maßnahmen können sowohl miteinander als auch mit der Kredit- oder der Zuschussvariante des Programms oder mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden.
Eine weitere Neuerung: Der Wohnungsbestand in Deutschland entspricht vielfach noch nicht den Anforderungen ältere Menschen. Deshalb wurde das Programm „Wohnraum Modernisieren“ um die Variante „Altersgerecht umbauen“ erweitert. Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden.
Nachfolgend die Programme in Kurzdarstellung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
Energieeffizient Bauen
(Programm-Nr. 153, 154)
- <b>Gefördert</b> wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Unterschieden werden das KfW-Effizienzhaus 55 sowie das KfW-Effizienzhaus 70.
- <b>Antragsberechtigt</b> ist jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften etc.).
- Der <b>Finanzierungsanteil</b> beträgt 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück); die Grenze liegt bei max. 50000 Euro pro Wohneinheit
Energieeffizient Sanieren
(als Kredit (Nr. 151, 152) oder Zuschuss (Nr. 430) erhältlich)
- <b>Gefördert</b> werden
– der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
– alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
– Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- <b>Förderfähig</b> sind zu sanierende Gebäude für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
- <b>Antragsberechtigt</b> sind bei der
– Kreditvariante: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften etc.
– Zuschussvariante: Eigentümer (Privatpersonen) und Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer): Achtung: Es gelten noch besondere Voraussetzungen für Eigentümer.
- <b>Finanzierungsanteil bzw. Basis-Zuschuss</b> liegt bei 100 % der förderfähigen Kosten; dabei gilt für die
– Kreditvariante:
1. max. 75000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschuss von 5 % oder 12,5%
2. Einzelmaßnahmen/-kombinationen: max. 50000 Euro pro Wohneinheit
– Zuschussvariante:
1. KfW-Effizienzhaus, je nach erreichtem Niveau, 17,5 % (max. 13125 Euro) oder 10 % (max. 7500 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
2. Einzelmaßnahmen/-kombinationen: 5 % (maximal 2500 Euro).
- <b>Antragstellung:</b> Zuerst der Antrag, dann die Investition. Antragstellung erfolgt bei
– Kreditvariante über Hausbank nach Wahl
– Zuschussvariante direkt bei der KfW
Energieeffizient sanieren – Sonderförderung
(Programm-Nr. 431)
- Gefördert wird die qualifizierte <b>Baubegleitung</b> durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase; Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, max. 2000 Euro pro Vorhaben. Hinweis: Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person.
- Ersatz von <b>Nachtstromspeicherheizungen:</b> 200 Euro Zuschuss pro abgebautem Gerät. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden.
- <b>Optimierung der Wärmeverteilung</b> bei bestehenden Heizungsanlagen: Zuschuss von 25 % der Kosten (mind. 100 Euro). Beispiele: Verbesserung der Regelungstechnik (inkl. hydraulischem Abgleich), Einbau von Hocheffizienzpumpen sowie Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile.
- <b>Antragsberechtigt</b> sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften etc.
- Die <b>Antragstellung erfolgt nach Durchführung</b> der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens (Basis: Datum der Rechnungsstellung). Der Antrag ist direkt an die KfW zu senden.
- <b>Hinweis:</b> Förderfähig sind nur Vorhaben, die nach 31.3.2009 abgeschlossen wurden.
Wohnraum Modernisieren – Standard
(Programm-Nr. 141)
- <b>Förderfähige Maßnahmen</b> zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden:
– Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
– bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung)
– bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien)
– Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z.B. Fenster, Fußböden),
– bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z.B. Dachaufbau).
- Der <b>Finanzierungsanteil</b> beträgt 96 % der förderfähigen Kosten; max. 100000 Euro pro Wohneinheit
Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen
(Programm-Nr. 155)
- <b>Gefördert</b> werden mit zinsgünstigen Krediten alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.
- <b>Antragsberechtigt</b> sind Privatpersonen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften etc.
- Der <b>Finanzierungsanteil</b> beträgt 100 % der förderfähigen Kosten; max. 50000 Euro pro Wohneinheit
- <b>Förderfähige Kosten</b> sind alle Kosten, die bei der Umsetzung der in der technischen Anlage zum Merkblatt definierten Förderbausteine entstehen.
- <b>Antragstellung:</b> Zuerst der Antrag, dann die Investition. Die Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank nach Wahl.
- <b>Hinweis:</b> Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Die ausführlichen, verbindlichen Programmbeschreibungen sowie sämtliche Merkblätter und Formulare finden Sie im Internet unter https://www.kfw.de/kfw.de.html:
dort zunächst den Hauptmenüpunkt „KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank” aufrufen;
dann im Untermenü „Bauen, Wohnen, Energie sparen” den Punkt „Programme für Wohnimmobilien” auswählen.