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Fitnessplan für Fachkräfte

Inhalt

Arbeitsunfähige Mitarbeiter sind ein Problem: Jahr für Jahr scheiden zahlreiche Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder gar dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Den Betrieben gehen so wertvolle Fachkompetenzen und Erfahrungen bewährter, oftmals langjähriger Beschäftigter verloren. Erschwerend kommen die Folgen des demografischen Wandels hinzu. Bereits heute sehen sich insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) branchenspezifisch einem Fachkräfteengpass ausgesetzt – gerade im Handwerk. In manchen Wirtschaftsbereichen ist mittlerweile ein Fachkräftemangel deutlich zu spüren.

Eine Entwarnung ist nicht zu erwarten, im Gegenteil: Bereits im Jahr 2020 wird ein Großteil der Beschäftigten 50 Jahre und älter sein, von denen wiederum eine nicht unerhebliche Zahl unter ersten gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die die Beschäftigungsfähigkeit negativ beeinflussen. Für viele Firmen geht es nicht allein um das Problem der Personalgewinnung. Im Raum steht auch die entscheidende Frage, wie vorhandene Mitarbeiter möglichst lange gesund dem Unternehmen erhalten bleiben. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger und stellen damit einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar.

Die Suche nach passgenauen Lösungen für ihre gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmer stellt viele Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Vielfach geht es darum, ob und gegebenenfalls wie durch gezielte medizinische oder berufsfördernde Leistungen die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Welcher Sozialleistungsträger hält hier welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen bereit?

Während Großbetriebe in der Regel sowohl personell als auch finanziell über die notwendigen Ressourcen verfügen, um auf derartige Fragestellungen passend reagieren zu können, stehen in diesem Zusammenhang kleineren Betrieben oft deutlich weniger Möglichkeiten zur Verfügung. Erfahrungsgemäß sind hier die Leistungsangebote der verschiedenen Kostenträger oftmals nicht oder nicht ausreichend bekannt. Das gilt auch für entsprechende Hilfestellungen bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in mitunter komplexen Einzelfällen.

Rentenversicherung kann mehr als nur Rente auszahlen

Viele Arbeitgeber nehmen die Deutsche Rentenversicherung bislang hauptsächlich als spätere „Rentenzahlstelle“ ihrer Mitarbeiter wahr. Dabei umfasst das Leistungsspektrum weit mehr als nur die Zahlung von Renten im Alter oder im Todesfall. Wichtige Kernaufgabe der Rentenversicherungsträger ist es, mittels Präventions- und Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor (Erwerbsminderungs-)Rente“ kennt idealerweise nur Gewinner: In erster Linie ist das der Arbeitnehmer selbst, dann aber auch der Arbeitgeber und nicht zuletzt die Rentenversicherung.

Das sind Präventionsleistungen

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Präventionsleistungen für Beschäftigte, die erste gesundheitliche Funktionseinschränkungen am Arbeitsplatz haben, ausgelöst durch besondere berufliche Belastungen oder Gefährdungen, besondere psychosoziale Faktoren oder erkennbare persönliche Risikofaktoren. Die Arbeitnehmer sollen im Rahmen der Präventionsleistung die Fähigkeit erlangen, eigenverantwortlich einen gesundheitsgerechten Lebensstil im Alltag und am Arbeitsplatz zu entwickeln und zu leben.

Die Präventionsleistungen zielen darauf ab, bei den Teilnehmern eine Lebensstiländerung zu initiieren und damit der Entwicklung von Zivilisationskrankheiten wie etwa Bluthochdruck, Rückenschmerzen, Diabetes mellitus oder gesundheitsschädigendem Stress nachhaltig entgegenzuwirken. Um diese Nachhaltigkeit zu erreichen, werden die Leistungen über einen Zeitraum von mehreren Wochen überwiegend berufsbegleitend durchgeführt.

Rehabilitation statt Rentenabschläge

Für Beschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund eines in der Regel chronifizierten Krankheitsbildes erheblich gefährdet oder gar gemindert ist, kommen Leistungen zur medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation in Betracht, wenn dadurch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch eine vorzeitige Verrentung (mit Rentenabschlägen) verhindert werden kann.

Ein Mehrwert für Betriebe

Um den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten noch wirkungsvoller zu erfüllen, hat die Deutsche Rentenversicherung die Inhalte ihres Beratungsangebotes im Bereich der Prävention und Rehabilitation um Informationen zur generellen Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sowie zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in den Betrieben erweitert. Gerade letzteres trägt aus Arbeitnehmersicht entscheidend zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers bei.

Zusätzlich bieten die Träger der Deutschen Rentenversicherung bundesweit den sogenannten Firmenservice an; ein optionales Beratungsangebot, das sich an Arbeitgeber beziehungsweise Personalverantwortliche in den Unternehmen richtet. Im Fokus stehen hier neben Kleinstarbeitgebern, welche häufig im regionalen Handwerk anzutreffen sind, auch kleine und mittelständische Unternehmen. Der Firmenservice deckt die aus Sicht des Arbeitgebers wichtigen Themen gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung ab.

Der Mehrwert für die Betriebe liegt auf der Hand: Der Betrieb hat einen Ansprechpartner bei der Rentenversicherung, der alle aufkommenden Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet oder deren Beantwortung zeitnah organisiert. Selbst wenn die Beschäftigten einer Firma bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern versichert sind, ist jeweils nur ein Träger für die Beratung im Rahmen des Firmenservices zuständig. Damit haben die Unternehmen dauerhaft einen unabhängigen und neutralen Ansprechpartner, der mit der Beratung keine eigenen (finanziellen) Interessen verbindet.

Ein weiterer Mehrwert bietet der Firmenservice mit seiner Lotsenfunktion im gegliederten Sozialversicherungssystem. Zu den Themen Arbeitsschutz und betriebliche Prävention bieten die Berufsgenossenschaften sowie die gesetzlichen Krankenkassen vielerlei gesetzliche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Firmen an. Diese ergänzen das Leistungsangebot der Rentenversicherung ideal und stellen keineswegs „Konkurrenzprodukte“ dar. Schon die gezielte Information darüber oder die schnelle Kontaktherstellung kann für den einzelnen Betrieb eine große Hilfe sein. Die Beratungen erfolgen per Telefon, schriftlich oder auf Wunsch in Gesprächen vor Ort im Betrieb und sind kostenfrei.

Info

Firmenservice nutzen

Mehr Infos zu Prävention und Rehabilitation: Für den erstmaligen Kontakt zum Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung kann die gebührenfreie Servicenummer (08 00) 100 04 53 genutzt werden (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr). Schriftliche Anfragen können an die E-Mail-Adresse firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de gerichtet werden. Für künftige Beratungen steht dann ein Ansprechpartner zur Verfügung.

TIPP

So bleibt das Personal leistungsfähig

Mehr Informationen zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement BGM für Mitarbeiter im Fachhandwerk bietet der 3. Präventionskongress „BGM Praxiscamp“ am Donnerstag, 18. Mai, und Freitag, 19. Mai, in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart.

Das zweitägige Programm beinhaltet außerdem weiterführende Punkte zu:

  • Ohne Mehrkosten besser schützen – praxisgerechter Arbeitsschutz im Handwerk
  • Sicher und gesund mit System: Konzept des INQA-Projektes NOAH.in und Vorgehensweise für Fachhandwerksbetriebe
  • Erfahrungen aus der Praxis – Joachim Kreuz, Bad & Heizung Kreuz GmbH, Gewinner Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011
  • Psychische Gesundheit
  • Was muss der Unternehmer tun?
  • Die Rolle der Krankenkassen in der betrieblichen Prävention

Die Veranstaltung wird von der SBZ empfohlen. Weitere Informationen zum Programm und zum Ablauf unter

www.praeventionskongress-2017.de

Autor

Michael Raith koordiniert das Projekt Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. michael.raith@drv-bw.de; www.deutsche-rentenversicherung-bw.de