Inhalt
Öl-Tankreinigungskosten sind im Wohnraummietverhältnis keine umlagefähigen Betriebskosten, sondern Instandsetzungskosten, die nicht umlagefähig sind. Mit der Tankreinigung soll die Verschlammung sowie eine Verkrustung und Zusetzung des Tanks und der Zuleitungsrohre verhindert werden, um eine ordnungsgemäße Funktion der Anlage dauerhaft zu sichern. Im Vordergrund steht damit die Erhaltung der Gebäudetechnik, womit der Vermieter allein in Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten handelt (AG Speyer, Az.: 33 C 126/07).