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Die Pflicht einer Gemeinde bei Winterglätte Streusalz auf innerörtlichen Straßen einzusetzen besteht nur auf Gefällstrecken. Aber auch auf solch gefahrträchtigen Gefällstrecken muss nicht unbedingt Streusalz verwendet werden. Alternative Streumittel wie Split oder Granulat erfüllen diesen Sicherungszweck auch (LG Rottweil, Az.: 2 O 312/07).