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Geschwindigkeit

Messung durch Schätzung

Inhalt

Eine Geschwindigkeitsüberwachung von Kraftfahrzeugen kann auch durch Schätzung eines erfahrenen Beamten durchgeführt werden. Handelt es sich hierbei aber um einen Gemeindevollzugsbeamten, der überwiegend nur den ruhenden Verkehr kontrolliert, so kann seine Geschwindigkeitsschätzung nur dann als Grundlage für ein Bußgeld herangezogen werden, wenn er für die Überwachung des fließenden Verkehrs besondere Schulungen absolviert hat. Will das Gericht diesem Beamten folgen, muss das Urteil für die Schätzung die konkrete Örtlichkeit, an welcher der Verkehrsverstoß begangen wurde, der Blickwinkel, aus welchem der Schätzende das Fahrzeug wahrgenommen hat, die gefahrene Wegstrecke und etwaige Zeitdauer des Verstoßes und gegebenenfalls die Lichtverhältnisse enthalten. Solche detaillierten Feststellungen sind insbesondere dann veranlasst, wenn gegen den Geschwindigkeitssünder neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt wurde (OLG Karlsruhe, Az.: 1 Ss 25/08).