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Hat die Verwaltungsbehörde gegen einen Director einer englischen Private Limited Company ein Gewerbeverbot verhängt, dann kann das Handelsregistergericht die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung dieser Gesellschaft verweigern. Eine derartige Eintragungsablehnung verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen die EU-Ratsrichtlinien (BGH, Az.: II ZB 7/06).