Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Verbotstatbestand. Dies gilt auch dann, wenn zur Verbesserung das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt wird (OLG Stuttgart, Az.: 1 Ss 187/08).
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