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Heizkosten

Zustimmung zur elektronischen Heizkostenerfassung

Die Auswechslung funktionsfähiger älterer Verdunstungsgeräte gegen moderne elektronische Heizkostenerfassungsgeräte braucht der Wohnraummieter mangels vertraglicher Anspruchsgrundlage des Vermieters nicht zu dulden. Es handelt sich weder um eine Erhaltungs- noch um ­eine Modernisierungsmaßnahme. Es ist nicht ersichtlich, dass die Auswechslung eines nach der Heizkostenverordnung zugelassenen und funktionierenden Wärmeerfassungssystems gegen eines, das voraussichtlich zu einer erleichterten Ablesung und/oder Messgenauigkeit führt, zu einer Gebrauchswerterhöhung oder besseren Benutzbarkeit der Mietsache für den Mieter führt (LG Kassel, Az.: 1 S 381/03).