Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Internet

Kein Zugang für den Betriebsrat

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat durch einen Internetanschluss Zugang zu tagesaktuellen Datenbanken mit Gesetzestexten zu verschaffen. Die Möglichkeit der zeitnahen Beschaffung der Gesetzestexte genügt. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht die Sachmittel zur Verfügung stellen, die er selbst benutzt (BAG, Az.: 7 ABR 55/05).