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Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat durch einen Internetanschluss Zugang zu tagesaktuellen Datenbanken mit Gesetzestexten zu verschaffen. Die Möglichkeit der zeitnahen Beschaffung der Gesetzestexte genügt. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht die Sachmittel zur Verfügung stellen, die er selbst benutzt (BAG, Az.: 7 ABR 55/05).