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Kaskoversicherung

Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden

Inhalt

Sofern ein Versicherungsnehmer weiß, dass sein Kraftfahrzeug beim Voreigentümer einen schweren Vorschaden erlitten hat, so verletzt er gegenüber ­seiner Kaskoversicherung seine Aufklärungspflichten, wenn er in einem Schadenfall diesen schweren Vorschaden verschweigt und statt dessen nur erklärt, das Fahrzeug sei sach- und fachgerecht repariert worden. Solche Angaben erfolgen dann „ins Blaue hinein“ und verletzen die Interessen der Kaskoversicherung, sodass die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei ist (OLG Köln, Az.: 9 U 3/08).